Information zu Prey: We Are Next. (2006)

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Eingetragen am 28.06.2006 18:17:37 von miniMaster
Zuletzt geändert am 28.06.2006 18:19:59 von miniMaster

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Prey: We Are Next. (2006)

Stellungnahme der USK zur Kennzeichnung
 
Trotz der heftigen Gewaltszenen die den Spieler schon in den ersten anderthalb Stunden erwarten bekam das Spiel in der ungeschnittenen Fassung "Keine Jugendfreigabe".

Unter anderem werden Frauen und Männer blutig durchbohrt und dann zu einer blutigen "Pampe" zermatscht, kleine Kinder in Stücke gerissen oder auf Stangen gespießt und Gegner in Stücke zerfetzt welche liegen bleiben und vom Spieler herumgetreten werden können. Bei einem Gegnertyp können sogar Kopf, Hände und Arme abgetrennt und zwei Teile aus dem Torso geschossen werden. Die Exekution von unschuldigen und um Hilfe flehenden NPCs kommentiert der Spielcharakter mit einem simplen "Sorry pal!" (zu deutsch "'Tschuldigung Kumpel!").

Auf Nachfrage zu den angesprochenen Gewaltszenen und zur Kennzeichnung erteilte die USK folgende Auskunft:

"[...] Bei dem Spiel "Prey" handelt es sich um einen atmosphärisch dichten Ego-Shooter mit vergleichsweise komplexer Rätselstruktur. Auf Grund des Spielziels, der gebotenen Treffersimulation und der starken Effekte innerhalb der Animationen konnte das Prüfgremium eine beeinträchtigende Wirkung für jugendliche Spieler nicht ausschließen (?keine Jugendfreigabe?).

Die drastisch dargestellten kämpferischen Auseinandersetzungen mit den feindlichen Bewohnern des Raumschiffes ist für die erfolgreiche Spielbewältigung oft unumgänglich, aber nicht ausschließlich gefordert. Nur ein Teil der Gegnerfiguren ist dabei als menschenähnlich zu bezeichnen. Es ist nur ein Gegnertyp zu enthaupten. Außerdem macht der Kampf nur einen Teil der Handlungsanforderungen an den Spieler aus. Im Spielverlauf rücken die Rätsel um die geheimnisvollen Funktionen der Räume, die Ausgänge, das Drehen der Wände und das geschickte Nutzen der magnetischen Pfade in den Vordergrund.
Die permanent präsente Hintergrundgeschichte bettet das Geschehen außerdem in einen Science-Fiction-Kontext ein, der Parallelen zur Realität nicht nahelegt. Die unrealistische Darstellung der biomechanischen Waffenfunktionen und die organische Verbindung der Waffenbestandteile mit der Spielfigur können zudem eine distanzbildende Wirkung unterstützen.

Das USK-Prüfgremium muss die Spruchpraxis der BPjM in ihrer Entscheidungfindung berücksichtigen. Entsprechend der Spruchpraxis der BPjM gibt es Kriterien ihrer Gremien, eine Indizierung von Computer- und Konsolenspielen abzulehnen. Insbesondere gilt dies, wenn "andere Elemente als Gewalttaten gegen Menschen eine wesentliche Rolle spielen" und beispielsweise "Rätselelemente einen eigenen und nicht nur vorgeschobenen Spielwert" besitzen. Argumentativ ist hier nach Ansicht des Gutachtergremiums auch ein Kriterium aus der Spruchpraxis der BPjM
heranzuziehen, der die Einbettung des Spielgeschehens in eine Spielhandlung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass "sie mit großer Sorgfalt und Vielschichtigkeit sowie durchaus mit einem künstlerischen Anspruch erarbeitet worden ist", berücksichtigt worden.
Die ?Spießszene? (?Kinder?)wurde diskutiert, aber sie ist nicht interaktiv und ist wesentlicher Storybestandteil.

Vielleicht bekommt man bei der Vollversion mehr vom Ganzen mit als bei der Demo? Es ist sicherlich ein Spiel für Erwachsene, aber es ist auch vom Hintergrund sehr "indianisch" und poetisch... [...]"

Autor: Alexander Klein (miniMaster)

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