Information zu Manhunt (2003)

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Eingetragen am 04.07.2007 09:44:45 von Nerf
Zuletzt geändert am 26.07.2007 10:46:20 von Nerf

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Manhunt (2003)

Manhunt - Against the law?
 
"Manhunt" hatte nicht nur in Deutschland einen schweren Stand. Diese Auflistung zeigt, welchen Status Rockstars Skandalnudel in anderen Länder genießt.

DEUTSCHLAND - Von vornherein nur als Import erhältlich, wurde die PS2-Fassung des Spiels am 31. März 2004 indiziert, am 19. Juli des Jahres erfolgte dann die Beschlagnahme sowie am 21. Juli 2005 die bundesweite Einziehung zur Vernichtung. Die XBox-Fassung wurde separat am 26. Februar 2005 indiziert und ist noch nicht explizit verboten, gilt aber wegen Inhaltsgleichheit auch als beschlagnahmt. Der Besitz des Spiels ist zum privaten Gebrauch erlaubt, Weiterreichen (Kauf, Verkauf, Verleih) ist verboten.

EUROPA/GROSSBRITANNIEN/IRLAND - Unzensiert für alle Volljährigen erhältlich, jeweils ab 18 Jahren freigegeben. "Manhunt" stellt das erste Spiel dar, das in Irland von der dortigen Filmbehörde wegen des brisanten Inhalts ein eigenes 18er-Siegel erhielt (ansonsten ist es dort üblich, die BBFC-Freigabe zu übernehmen).

USA - Auch hier allen Erwachsenen frei zugänglich, dank "Mature"-Freigabe (17 Jahre und älter).

KANADA - Am 3. Februar 2004 in Ontario aufgrund des Inhalts als Film behandelt und per Gesetz ausschließlich für Erwachsene freigegeben.

AUSTRALIEN - "Manhunt" kassierte zunächst die höchstmögliche Altersfreigabe ("MA15+" - 15[!] Jahre und älter) und war etwa ein Jahr frei verkäuflich; nach dem weltweiten Aufschrei bezüglich des Gewaltlevels wurde das Spiel jedoch am 28. September 2004 neu geprüft und bekam keine Freigabe mehr (Refused Classification), was in Australien gleichbedeutend mit einem Totalverbot ist. Verkauf und Einführung sind seither illegal, Besitz nicht.

NEUSEELAND - Der Inselstaat kam Deutschland zuvor und sprach bereits am 11. Dezember 2003 ein Verbot aus, indem das Spiel offiziell als "anstößig" ("objectionable") bezeichnet wurde. Anders als in Deutschland und Australien geht hiermit jedoch auch ein Besitzverbot einher - wer das Spiel zuhause hat, macht sich also strafbar.

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