Information zu Panzer General (1994)

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Eingetragen am 23.02.2006 12:29:20 von DooMinator
Zuletzt geändert am 10.02.2007 17:32:48 von KT [Admin]

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Panzer General (1994)

Indizierungsentscheidung des Spiels Panzer General (Auszüge)
 
Zitat aus der Entscheidung der BPJM zur Indizierung, Namen der Verfahrensbeteiligten wurden zensiert.

"PANZER GENERAL ist eine 1994 entstandene, strategische Schlachtensimulation der Firma [..] Für Herausgabe und Vertrieb zeichnet die britische Firma [..] verantwortlich. Neben der Originalversion existiert eine eigens auf den deutschen Markt zugeschnittene Fassung mit deutschsprachigem Handbuch und deutschsprachiger Umverpackung. Die Benutzerführung im Spiel selber indes ist englischsprachig verblieben.

Die deutschsprachige Fassung hat der BPjS sowohl in der PC-Disketten als auch in der PC-CD-ROM-Version zur Prüfung vorgelegen. Ein Vergleich beider Versionen ergab, daß die Art des Dateiträgers den Inhalt unverändert beläßt.

Die englischsprachige Ursprungsversion hat der Unterhaltungs-Software-Selbstkontrolle (USK) erstmals am 25.11.1994 zur Prüfung vorgelegen (135/94) und ist dort zunächst für "nicht geeignet unter 18 Jahren" befunden worden. Zur Begründung wird ausgeführt: "Das Spiel PANZER GENERAL ist für Jugendliche aufgrund der Auslassung historischer Zusammenhänge und der Verharmlosung der Rolle der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg (...) als sehr problematisch und politisch desorientierend einzuschätzen." Eine kritische Erwähnung finden im Einzelnen: Eine völlig unkritische Übernahme der Terminologie des 2ten Weltkrieges (Bsp. "Blitzkrieg") sowie die Unterlegung von Kriegsszenarien mit harmloser, ruhiger und dem dargestellten Inhalt zuwiderlaufender Musik. Weiterhin werde der Spieler in einen Zustand "der gespannten Erwartung des "Endsieges"" versetzt.

Die hiergegen eingelegte Berufung wurde am 06.01.1995 verhandelt und führte zu dem beantragten Ergebnis "geeignet ab 16 Jahren". Im Vordergrund der Argumentation steht eine "überwiegend schematische Darstellung", die die kriegerischen Handlungen relativiere: So seien die animierten Kampfszenen nicht photorealistisch gehalten, die dort gezeigten Gewalttätigkeiten nicht unzumutbar grausam, weiterhin neige der Spieler bald dazu, selbst diese Szenen zu überspringen, um die Kampfverläufe schneller zu gestalten. Als entlastend im Sinne des Einreichers wurde weiterhin gewertet, daß das Handbuch im Rahmen eines kurzen geschichtlichen Abrisses Greueltaten des Naziregimes anmerkt. Die Entscheidung für das "16erVotum" erging nicht zuletzt aufgrund der Gutachter-Überzeugung, "daß Jugendliche über 16 Jahren aber so viel historisches Hintergrundwissen verfügen, daß durch das Spielgeschehen keine politische oder andere Desorientierung zu erwarten ist." Die inhaltliche Ausrichtung des Spieles indes erfuhr nach wie vor eine kritische Würdigung ("sehr kritisch"). Als Indiz für das Angebot der unkritischen Übernahme der Rolle des deutschen Aggressors im Zweiten Weltkrieg wird auch hier die "Blitzkrieg"-Version des "Karrieremodus" (Kampagnenmodus) angeführt.

Wurde im Vorwort ursprünglich die Aufgabenstellung allein dahingehend umrissen, daß "auf dem Wege von Triumph zu Triumph - quer durch die ganze Welt - die Hauptstädte Großbritanniens, der SU und schließlich der Vereinigten Staaten von Amerika zu erobern seien", so finden sich an gleicher Stelle nunmehr mahnende Worte.

Ein jedes PANZER GENERAL-Szenario setzt sich aus einer bestimmten Zahl an Runden zusammen. Im Wechsel mit dem Computer zieht der Spieler seine Einheiten, versorgt sie mit Nachschub, gibt Angriffsbefehle etc.. Während jedes Angriffes erscheinen kurze Simulationen des Kampfes auf dem Bildschirm.

Ein wichtiges Element im Spiel ist das Prestige. Mit erfolgreichem Vorantreiben der Schlacht erhält der Spieler Prestigepunkte, mit denen er neue Einheiten plazieren oder geschwächte Truppenteile verstärken kann. Vorgegeben und anzustreben ist die Karriere eines Panzer Generales der Achsenmächte. Die spielbaren Szenarien ereignen sich auf historischer Grundlage:

Der Blitzkrieg 1939
Die Westfront 1941
Die Ostfront 1941
Die Westfront 1943
Die Ostfront 1943
Ein jedes der Szenarien erlaubt theoretisch die Wahl der "Seite", doch sind dieser Wahl durch historisch faktische Gegebenheiten enge Grenzen gesetzt.

Das Computerspiel PANZER GENERAL (PC und CD-ROM) war antragsgemäß zu indizieren.

Sein Inhalt ist geeignet. Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestands-merkmal "sittlich zu gefährden" in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist.

Die jugendgefährdende Wirkung des Computerspiels beruht nach Meinung des Entscheidungsgremiums darauf, daß der Inhalt des Computerspiels

kriegsverharmlosend und kriegsverherrlichend ist,
im weitesten Sinne die Ideologie des Nationalsozialismus verharmlost wird und
gegen Art. 26 GG verstößt, da das Führen eines Angriffskrieges befürwortet wird.
So heißt es exemplarisch (in der Spielanleitung): "Als Panzergeneral wurden Sie darauf trainiert, Ihr Ziel schnell mit gepanzerten Armeespitzen zu erreichen, langsame Verteidiger zu umzingeln und mit nachfolgender Infantrie und Artillerie zu zermürben. ..."

Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle hat nicht verkannt, daß das Handbuch in seinem Vorwort durchaus Passagen enthält, die das nationalsozialistische Terrorregime eindeutig verurteilen und ebenso das Ergebnis der beiden Weltkriege als katastrophal einstuft. So heißt es dort: Weltweit über 50 Millionen Opfer, darunter die Hälfte Zivilisten, waren die schreckliche Bilanz eines Krieges, der zugleich eine letzte Konsequenz aus dem Sieg eines totalitären Systems über den demokratischen Rechtsstaat war.

Das 12er-Gremium hat aber demgegenüber betont, daß der Hersteller, der Kinder und Jugendliche auffordert, über Stunden kriegerische Handlungen, Vernichtung, Bombardierung und Zerstörung spielerisch einzuüben, zugleich Zweifel an der Ernsthaftigkeit derartiger vorgeblich mahnender Worte aufkommen läßt. So könnte dieses Handbuch in Verbindung mit dem Spiel als ein Lehrbuch zur Führung des Zweiten Weltkrieges angesehen werden. Der Spieler hat die Aufgabe, Polen zu zerstören und einzunehmen. Hat er dieses geschafft, gilt es Nordafrika und Ägypten zu bezwingen; anschließend gilt es, in einem erfolgreichen Kampf die rote Armee zu besiegen und Moskau einzunehmen.

Das Gremium der Bundesprüfstelle hat sich auch mit dem differenzierten Gutachten des Referates "Kultur- und Medienarbeit"/Jugendamt Hamburg auseinandergesetzt, in dem vermutet wird, daß Kinder und jüngere Jugendliche dieses Spiel eher langweilig finden werden. Gegen diese These spricht der Umstand, daß PANZER GENERAL vom Rezensenten der Zeitschrift POWER PLAY (4/95, 116) zum "Strategiespiel des Jahres 1994" gekürt wurde. Dies mit der folgenden Begründung: "(Der PANZER GENERAL) ... schafft es erstmals, das ansonsten staubtrockene Genre der Weltkrieg 2-Hexfeld-Strategicals für eine breitere Spielmasse gefällig und selbsterklärend zu präsentieren"

Wie bereits oben ausgeführt, hat dieses Computerspiel nach Meinung des Gremiums einen extrem jugendgefährdenden Inhalt, als elementare Tatbestandsmerkmale des GjS durch den Inhalt des Computerspieles tangiert werden. In dem Computerspiel wird in epischer Breite zum Führen eines Angriffskrieges aufgerufen, es wird gleichzeitig die nationalsozialistische Eroberungspolitik als erstrebenswert dargestellt und die im Grundgesetz verankerte Friedensgesinnung wird negiert. Das, was demgegenüber zu Gunsten des Kunstschutzes in den Abwägungsprozeß einfließen könnte, ist z.B. die Bedeutung, die die uneingeschränkte Verbreitung dieses Werkes für die Gesellschaft haben könnte. Diese Bedeutung wurde als nicht sehr hoch eingeschätzt, denn Kriegssimulationsspiele dieser Art sind mannigfaltig und werden in zeitlichen Abständen immer wieder auf den Markt gebracht. Erwachsene können auch nach der Indizierung dieses Computerspiel jederzeit erwerben. Daher war dem Jugendschutz gegenüber dem Kunstschutz der Vorrang einzuräumen."

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