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Information zu Manhunt (2003) |
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Beschlagnahmebeschluss |
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Amtsgericht München
Beschluß vom 19.07.2004
Az.: 853 Gs 261/04
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
wegen Gewaltdarstellung, § 131 StGB
Beschluss:
Die allgemeine Beschlagnahme des nachstehend aufgeführten
Computerspieles wird gemäß §§ 111 b, 111 c, 111 m, 111 n
StPO, 74 d StGB angeordnet:
Manhunt
Play Station 2
Hersteller: Rockstar North, Anschrift unbekannt
Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle Exemplare, die sich im Besitz der bei ihrer Verbreitung oder deren Vorbereitung nitwirkenden Personen befinden sowie die öffentlich ausgelegten oder beim Verbreiten durch Versenden noch nicht beim Empfänger ausgehändigten Exemplare.
Gründe:
1.
Die Fa. Take 2 Interactive GmbH legte das o.g. Computerspiel Manhunt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zur Prüfung vor. Diese hat mit Entscheidung vom 11.03.2004 (entscheidung Nr. 6600 (V)) das gegenständliche Computerspiel in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 JuSchG). Die Entscheidung wurde im Bundesanzeiger Nr. 63 vom 31.03.2004 bekannt gemacht. Das Spiel wird deshalb von der Fa. Take 2 Interactiv GmbH in der Bundesrepublik nicht mehr vertrieben. Es wird jedoch von Anderen Anbietern, insbesondere im Wege des Versandhandels oder über Internet aus dem Ausland vertrieben. Es besteht weiter die konkrete Gefahr, dass es auf diese Weise in den Handel gelangt.
2.
Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhalts den Tatbestand der Gewaltdarstellung (§§ 131, 74 d StGB) verwirklichen würde.
Nach den Feststellungen der Bundesprüfstelle hat Manhunt folgenden Inhalt:
Held des Spieles ist der Schwerverbrecher Cash, der zu Beginn des Spiels zum Tode verurteilt wird. Um der Hinrichtung zu entkommen muss Cash für einen Filmproduzenten namens Starkweather Menschen töten. Er muss sich fortan als Vogelfreier durch Slums einer amerikanischen Großstadt kämpfen, während er von Banden gejagt wird. Cash wird dabei von Starkweather per Funk von Drehort zu Drehort dirigiert, während dieser ihm nützliche Tipps für sein Überleben gibt, ihm zusätzliche Aufgaben stellt oder ihn zum Morden anspornt.
Zu Beginn des Spiels ist Cash nur mit einer Plastiktüte und einer Glasscherbe bewaffnet, im Verlauf des Spiels kommen Hieb- und Stichwaffen, Werkzeuge sowie verschiedene Schusswaffen hinzu. Dabei hat jede dieser Waffen zusätzlich noch drei Spezial Moves, die vom Spiel als Hinrichtungen bezeichnet werden: schleicht sich der Spieler von hinten an sein Opfer heran und kann er dabei den Feuerknopf möglichst lange gedrückt halten, dann führt Cash je nach Wartezeit drei spezielle Tötungsakte durch.
Nutzt der Spieler z.B. eine Glasscherbe als Stichwaffe, dann sticht er seinem Opfer mit dem stärksten Schleichangriff zunächst von hinten in den Rücken, dann in den Hals, zieht es nach unten und sticht schließlich mehrmals von vorn ins Gesicht, bis dieses röchelnd zu Boden geht. Mit einem Stück Draht, dass der Spieler auf Hinrichtungsstufe 1 als Würgewergzeug benutzt, lässt sich auf Stufe 3 der Kopf des Opfers abtrennen, so dass der Spieler diesen mitnehmen kann, um ihn andernorts als Wurfgeschoss einzusetzen. Zur Steigerung des Effekts wechselt das Spiel bei den Hinrichtungen in verschiedene Kameraperspektiven rund um den Tatort, inklusive detaillierter Nahaufnahmen, um die Tötung möglichst spektakulär zu präsentieren.
Starkweather spornt den Spieler immer wieder dazu an, seine Opfer nicht lediglich totzuschlagen, zu erstechen oder zu erschießen, sondern fordert in erster Linie Hinrichtungen ein, am besten gar in schneller Folge, da er nur so das entstehende Filmmaterial zu Höchstpreisen verkaufen könne.
Am Ende jedes Levels wird der Spieler für die verschiedenen Tötungshandlungen bewertet. Dabei erhalten Hinrichtungen der Stufe drei die meisten Punkte und schalten gleichzeitig weitere Extras des Spiels frei.
3.
Das Spiel Manhunt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden (§ 18 Abs. 1 JuSchG). Es fordert den Spieler zur Vernichtung menschlicher bzw. menschenähnlicher Wesen auf und stellt diese Vorgänge detailfreudig und darüber so dar, dass die Tötungsvorgänge als besonders brutal eingestuft werden müssen.
Schon die normalen (tödliche endenen) Prügeleien oder Schusswechsel zwischen Cash und seinen Gegnern fallen äußerst brutal aus: Kopfschüss mit großkalibrigen Waffen reisen den Schädel des Opfers mitunter ab, und im Nahkampf kann ein geschickter Spieler seinen Gegner packen und ihm schwere Verletzungen zufügen. Mitunter gehen stark verwundete Gegner zu Boden, so dass der Spieler auf diese eintreten kann bzw. muss, um zu verhindern, dass diese erneut angreifen. Dabei flehen die Opfer meist um Gnade oder versuchen, die Flucht zu ergreifen.
Hinrichtungen der Stufe 1 Stellen bereits äuserst brutale Gewaltakte dar, etwa wenn Cash mit einer Machete dem ahnungslosen Gegner zunächst von hinten in die Körperseite schlägt und das dann auf die Knie sackende und vor Schmerzen röchelnde Opfer mit mehreren schlecht gezielten Schlägen enthauptet. Hinrichtungen der Stufe 2 und 3 sind jeweils noch brutaler. So würgt Cash in Stufe 3 den Gegner solange von hinten, bis dieser enträftet auf die Knie sinkt. Derart vorbereitet kann Cash mit einem Baseballschläger zuschlagen, so dass das Hirn es Opfers gegen die nächste Wand spritzt.
Darüber hinaus wohnt dem Spiel Manhunt eine äuserts menschenverachtende Grundhaltung inne, die jedes Element des Spiels durchzieht. Das eigene Überleben steht im Vordergrund, nichts anderes ist von Wert; somit gilt es jeden, der sich in den Weg stellt, zu töten. Und das am besten, um der Punkte willen, mit maximaler Brutalität.
Held und Schurke des Spiels haben eine nahezu identische Geisteshaltung: während der eine sprichwörtlich über Leichen geht, um sein Überleben zu sichern und schlussendlich Rache zu nehmen, nutzt der andere Menschen als Marionetten in seinem perversen Spiel, dass letztlich nur seiner persönlichen Bereicherung dient. Starkweather setzt Menschen gleich mit Vieh, das er nach Belieben zur Schlachtbank führen kann. Dies bezieht sich nicht nur auf Cash, sondern auch auf dessen Jäger, deren primäre Aufgabe es weniger ist, Cash zu fangen, als vielmehr möglichst spektakulär getötet zu werden.
Das Spiel vermittelt in erster linie die Botschaft, dass das Töten von menschichen Wesen zu einem besonderen Spielspaß verhilft, der noch gesteigert wird, je höher das Maß der Gewalt ist.
Hinzukommt eine Glorifizierung der Selbstjustiz, die stets als jugendgefährdend einzustufen ist. Während Selbstjustiz zumindest noch ein gewisses, wenn auch verzerrtes Verständnis von Gerechtigkeit erkennen lässt, scheint Cash und Starkweather alles erlaubt zu sein. Irgendwelche Grenzen gibt es nicht mehr. Manhunt glorifiziert somit nicht lediglich Selbstjustiz, sondern gar die vollständige Loslösung von den grundlegendsten Regeln menschlichen Zusammenlebens.
4.
Aufgrund seines Inhalts ist das Computerspiel Manhunt (Playstation 2) als Schrift, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, § 131 Abs. 1 StGB, anzusehen. Der Vertrieb verstößt gegen § 131 StGB Abs. 1 Nr. 1 StGB.
Die Anordnung der allgemeinen Beschlagnahme ergibt sich aus §§ 111 b, 111 c, 111 m, 111 n StPO, § 74 d StGB. Der Grundsatz der Verhälltnismäßigkeit ist gewahrt, da mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Richter(in) am Amtsgericht
(Quelle: bpjm.com) |
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