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Information zu Scarface: The World Is Yours (2006)

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Eingetragen am 24.01.2010 03:24:58 von The Hitman (8042)
Zuletzt geändert am 24.01.2010 03:29:29 von The Hitman (8042)

Dieser Artikel gehört zu:
Scarface: The World Is Yours (2006)

Beschlagnahmebeschluss
 
Amtsgericht München: Beschlagnahme des Computerspiels "Scarface"
Beschluss vom 20.11.2007; Az.: 855 Gs 426/07

Amtsgericht München
Beschluss
Az.: 855 Gs 426/07
vom 20.11.2007

Leitsatz d. Red.:

Aufgrund des Inhalts ist das Computer- und Playstationspiel „Scarface“ auch als Schrift, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnlichen Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, § 131 Abs. 1 StGB, anzusehen.

Ermittlungsverfahren gegen

[…]

wegen Gewaltdarstellung, § 131 StGB

Die allgemeine Beschlagnahme der nachstehend aufgeführten Computerspiele wird gemäß §§ 111b, 111c, 111e, 111m, 111n StPO, § 74d StGB angeordnet.

„Scarface – The World Is Yours“ (EU-Version)
für Playstation 2 und
„Scarface – The World Is Yours” (EU-Version)
PC-DVD-ROM

Hersteller: […]
Vertrieb in Deutschland: […]

Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle Exemplare, die sich im Besitz der bei ihrer Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden sowie die öffentlich ausgelegten oder beim Verbreiten durch Versenden noch nicht beim Empfänger ausgehändigten Exemplare.

Gründe:

1. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legte das oben genannte Playstation 2– bzw. Computerspiel der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zur Prüfung vor. Diese hat mit Entscheidung jeweils vom 16.5.2007 (Entscheidung Nr. 7480 (V) und 7481 (V)) das gegenständliche Computer- und Playstationspiel in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 JuSchG). Die Entscheidung wurde im Bundesanzeiger Nr. 99 vom 31.5.2007 bekannt gemacht. Das Spiel wird weiterhin von der deutschen Tochtergesellschaft […] vertrieben.

2. Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Spiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhalts den Tatbestand der Gewaltdarstellung (§§ 131, 74d StGB) verwirklichen würde.

Nach den Feststellungen der Bundesprüfstelle hat „Scarface“ folgenden Inhalt:

Die Rahmenhandlung des Spieles basiert auf dem gleichnamigen Spielfilm „Scarface“ aus dem Jahr 1984, in dem Al Pacino die Hauptrolle „Tony Montana“ verkörpert, der als kubanischer Flüchtling zum Drogenbaron vom Miami avanciert, jedoch am Ende des Filmes stirbt. Das Spiel setzt an dieser Stelle an, hier stirbt der Held nicht, verliert aber all seine Errungenschaften. Ziel des Spiels ist es, dass einstmals große Imperium des „Tony Montana“ wieder aufzubauen.

Dazu kann sich der Spieler in Form von „Montana“ im virtuellen Miami der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts frei bewegen, das heißt laufen, schwimmen oder ein Auto oder Boot benutzen.

Um seinen alten Rang wieder zu erlangen, muss „Montana“ Geld einnehmen, um Häuser, Boote, Gefolgsleute, Frauen und Luxusgegenstände zu finanzieren. Zur Wiederherstellung seines „guten“ Rufs ist es außerdem erforderlich andere feindliche Gangs zu eliminieren. Dies kann innerhalb festgelegter Missionen erfolgen oder nach dem eigenen Belieben des Spielers.

Um sich das nötige Geld zu verschaffen, kann der Protagonist des Spiels Autorennen bestreiten, für deren Sieg er ein Preisgeld erhält. Die Haupteinnahmequelle sind jedoch kriminelle Aktivitäten, vor allem der Handel mit Drogen. Dieser ist jedoch nur dann uneingeschränkt möglich, wenn die einzelnen Stadtgebiete von rivalisierenden Gangs befreit werden, die das Dealen anfangs zu verhindern versuchen. Gelingt es, alle Mitglieder einer Gang zu töten, erhält „Tony“ einen großen Geldbetrag und deren Gebiet, dass er nun zum Drogen dealen frei benutzen kann. Das so gewonnene Geld muss bei der Bank gewaschen werden.

Durch dieses Verhalten werden die Polizei und andere Gangs auf „Tony“ aufmerksam. Die Polizei muss er bestechen, die Gangs wiederum eliminieren. Zum Töten seiner Gegner kann der Spieler zahlreiche Waffen verwenden, wie etwa Pistolen, Schrotflinten, Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Macheten, Kettensägen, Scharfschützengewehre oder Raketenwerfer. Durch die erfolgreiche Einschüchterung von Gegnern, deren Eliminierung und Flucht erhält die Spielfigur „Balls“ (Eier, hier ein Synonym für Mut), die wiederum eine Anzeige für Wut („Rage Meter“) auffüllen. Die Anzeige steigt schneller, wenn der Spieler manuell auf bestimmte Körperteile des Gegners zielt. Gelingt es einen anderen Gangboss zu töten, steigt die Anzeige sofort auf 100 % und „Tony“ befindet sich in einem sogenannten Wutrausch („Blind Rage“).

In diesem Wutrausch kann der Spieler circa 10 Sekunden lang aus der Perspektive der ersten Person auf das Geschehen blicken, verfügt über eine höhere Zielgenauigkeit, Schnelligkeit und muss nicht mehr nachladen. Währenddessen ist er außerdem unverwundbar und erhält für jeden getöteten Gegner Lebensenergie zurück.

Eine Exekution, die Beleidigung eines Opfers oder das vorherige Rammen dessen Autos bringt mehr „Balls“ als das normale Töten. Exekutionen werden in interaktiven Videosequenzen dargestellt, in denen der Gegner zum Beispiel durch einen aufgesetzten Kopfschuss getötet wird.

Ein hoher „Balls“-Wert lässt „Tony“ bei Frauen attraktiver erscheinen, er unterhält sich mit ihnen und sie bewegen sich dann in seiner Villa. Um alle Missionen zu erfüllen müssen fünf Frauen in Tonys Villa sein. Ein möglichst hoher „Balls“-Wert ist also immer erstrebenswert für den Spieler, weil er ihm seine Aufgaben erleichtert.

Sämtliche Aktionen werden statistisch detailliert erfasst und können jederzeit abgerufen werden. Die Statistik enthält Angaben über Geld, getötete Gegner, Menge an Kokain, Schüsse in verschiedenen Körperteile sowie abgetrennte Köpfe und Körperteile.

Entscheidet sich der Spieler für die Teilnahme an den vorgegebenen Missionen, kann er nicht an jeder Stelle beliebig speichern, sondern muss bestimmte Punkte erreichen. Gelingt dieses nicht oder stirbt seine Figur, so muss er bei der letzten Speicherung von vorne beginnen.

3. Das Spiel „Scarface“ ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeingemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden (§ 18 I JuSchG).

Es fordert den Spieler zur Vernichtung menschlicher Wesen auf und stellt diese Vorgänge detailfreudig dar, wobei besonders brutale Tötung in Form von Exekutionen oder das Abtrennen von bestimmten Körperteilen mit Bonuspunkten honoriert wird.

Bereits die normalen Tötungen stellen brutale Gewaltakte dar, die klar und detailgetreu visualisiert werden. Die Exekutionen gehen noch darüber hinaus, denn hier wird dem Gegner in den Kopf geschossen, so dass Hirnmasse auf umliegende Gegenstände spritzt. Bei der Tötung von Gangs in Feuergefechten sind schreiende, fliehende Zivilisten zu sehen, auf die zwar vom Protagonisten selbst nicht geschossen wird, die aber von dessen gekauften Söldnern unbeschadet ihrer Eigenschaft ebenso eliminiert werden.

Ein Fluch während der Tötung erhöht die Punktezahl, sodass jede Pietät verloren geht.

Das Töten vom Menschen kann in dem Spiel nicht umgangen werden. Gangs müssen vollständig ausgerottet werden; überlebt nur ein Mitglied, so lebt die ganze Gang nach kurzer Zeit wieder auf.

Die Missionen können nur durch Tötungen erfüllt werden. Sie sind notwendiges Zwischenstadium des Spiels. Es müssen insgesamt 83 Gangs mit jeweils einem Dutzend Mitgliedern eliminiert werden, sodass im Endeffekt ein blindes „Niedermetzeln“ von allem, was sich dem Spieler in den Weg stellt das Ergebnis ist und der Gegner wie Schlachtvieh seinem Ende entgegen sieht. Der Gegner verliert dadurch jegliche menschliche Qualität und wird zum Tötungsobjekt degradiert. Die Tötungen selbst werden im Spiel so selbstverständlich wie Autofahren oder Laufen. Die statistisch genaue Auflistung der einzelnen getroffenen Körperteile, die je nach der Stelle mehr oder weniger Punkte bringt, stellt ebenfalls eine Verobjektivierung des Individuums dar.

Dem Spiel wohnt eine menschenverachtende Grundhaltung inne. Es geht um Geld und Macht. Das menschliche Leben hat keinen Wert und Frauen werden zu Objekten herabgesetzt, deren einzige Aufgabe es ist, in der Villa des Protagonisten hin und her zu laufen. Umso brutaler der Spieler vorgeht, umso anziehender wirkt er auf diese Frauen.

Dadurch, dass ein Zwischenspeichern nicht möglich ist, ist der Spieler so oft die Eliminierung wiederholen, bis er die Mission beendet hat. Auch das führt zur Bagatellisierung der Tötungshandlungen.

Die Staatsgewalt kann durch eine angemessene Höhe von Bestechungsgeld einfach zum Wegsehen animiert werden. Brutalität und Kriminalität sind Dogmen dieser virtuellen Welt.

Dadurch wird die Loslösung von den Grundregeln menschlichern Zusammenlebens glorifiziert, die Ausübung von Gewalt als (einziges) Mittel zu Aufstieg und Ruhm vermittelt und dadurch verherrlicht.

4. Aufgrund diesen Inhalts ist das Computer- und Playstationspiel „Scarface“ auch als Schrift, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnlichen Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, § 131 Abs. 1 StGB, anzusehen. Der Vertrieb verstößt gegen § 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Die Anordnung der allgemeinen Beschlagnahme ergibt sich aus §§ 111b, 111c, 111m, 111n StPO, 74d StGB. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, da mildere Mittel nicht ersichtlich sind.

(Quelle: bundespruefstelle.de)

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