Zensurbericht zu Biohazard 3: Last Escape (1999)

Fehler oder fehlende Informationen entdeckt? Einfach im Message Board posten oder das Verbesserungsformular benutzen.

Eingetragen am 04.07.2011 04:55:32 von Motoko [Admin]
Zuletzt geändert am 19.03.2013 15:44:49 von RainerZufall (14234)

Dieser Artikel gehört zu:
Biohazard 3: Last Escape (1999)

Kopf-Kick / Krankenhaus-Szene / Hunter-Finisher
 
Das Spiel unterscheidet sich in Bezug auf den Gewaltgrad je nach System und Region in bis dato drei bekannten Punkten. Pauschal kann man allerdings nicht festhalten, dass zum Beispiel alle Versionen für Europa identisch zensiert sind. Ebenso sind auch nicht grundsätzlich alle US-Versionen unverändert. Daher soll dies hier einen raschen Überblick über die Unterschiede geben.
Dass die Versionen für Deutschland (oder Versionen mit deutscher Spracheinstellung) noch stärker zensiert sind (Leichen verschwinden, graues Blut etc.) soll hier an dieser Stelle keine Rolle spielen.



• Punkt 1:

Wenn es einem am Boden liegenden Zombie gelingt, ein Bein des Spielers zu ergreifen, um in selbiges zu beißen, wehrt sich die Figur indem sie auf oder gegen den Kopf des Angreifers tritt.
Je nach System und Region fliegt das Haupt nun wie ein Fußball davon (bzw. wird zerstampft wenn der Tritt von oben erfolgt) oder bleibt mit dem Rumpf des Untoten verbunden.


• Punkt 2:

Als Carlos Oliveira das Krankenhaus von Raccoon City betritt, um das Antivirus für die vom Kampf mit Nemesis infizierte Jill Valentine zu organisieren, wird eine Zwischensequenz (in Ingamegrafik) gestartet, in der ein Zombie langsam von rechts ins Bild wankt.
Einen Augenblick später wird der Untote von einem Hunter angegriffen. Je nach System und Region wird der Zombie bei diesem Angriff geköpft, Blut spritzt aus seinem Hals und der Kopf fällt zu Boden, oder aber der Kopf bleibt auf seinen Schultern.


• Punkt 3:

Wenn der Spieler in einem Kampf mit einem Hunter* verwickelt ist und bereits mindestens ca. 50% seiner Energie verloren hat, ist der Hunter in der Lage, einen Finisher auszuführen (Dieser tödliche Angriff ist seiner normalen Sprungattacke sehr ähnlich, nur zielt dieser direkt auf den Kopf des Opfers ab. Ausserdem erreicht der Hunter bei diesem eine höhere Fluggeschwindigkeit, da er weniger hoch, als grade nach vorne springt).
Je nach Region und System wird dem Spieler nun der Kopf abgeschlagen und im "You died"-Screen liegt der kopflose Körper am Boden, oder aber das Haupt bleibt ihm erhalten, während dennoch Blut aus dem Hals spritzt.
* Dieser "Finisher" kann nur von dem MA-121 Hunter Beta durchgeführt werden, der MA-124 Hunter Gamma hat eine andere Attacke. Zu erkennen ist der MA-121 an den auffälligen roten Tumoren, die über den Kopf, Rücken & Schultern wuchern.



• SONY PlayStation:

- Japan: Punkt 1 = unzensiert; Punkt 2 = unzensiert; Punkt 3 = zensiert
- USA: Punkt 1 = zensiert; Punkt 2 = unzensiert; Punkt 3 = unzensiert
- PAL: Punkt 1 = zensiert; Punkt 2 = zensiert; Punkt 3 = unzensiert



• SEGA Dreamcast:

- Japan: Punkt 1 = unzensiert; Punkt 2 = unzensiert; Punkt 3 = zensiert
- USA: Punkt 1 = zensiert; Punkt 2 = unzensiert; Punkt 3 = unzensiert
- PAL: Punkt 1 = zensiert; Punkt 2 = zensiert; Punkt 3 = unzensiert



• Nintendo GameCube:

- Japan: Punkt 1 = unzensiert; Punkt 2 = unzensiert; Punkt 3 = ?
- USA: Punkt 1 = unzensiert; Punkt 2 = unzensiert; Punkt 3 = ?
- PAL: Punkt 1 = unzensiert; Punkt 2 = zensiert; Punkt 3 = unzensiert



• PC:

- Japan:
- USA:
- Europa: Punkt 1 = zensiert; Punkt 2 = zensiert; Punkt 3 = ?



Auffällig ist, dass Nemesis, wenn er den Spieler verfolgt, dabei von Zombies aufgehalten wird und sie attackiert, es sein kann, dass er ihren Kopf trifft während dabei die Blutfontäne & der Soundeffekt eines Kopfplatzers festzustellen sind.
Dennoch bleibt der Kopf in sämtlichen bis jetzt getesteten Versionen auf dem Zombiekörper.
Demnach handelt es sich hierbei höchstwahrscheinlich nicht um eine Zensur, sondern ist gewollt oder ein Programmierfehler.

(c) Online Games-Datenbank 2003-2018 Built on PHP, MySQL, Smarty, and jQuery, 0.002 sec
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise sowie unsere Datenschutzerklärung